AGB:
Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Bestellungen an die Fa. Kohlers-Reifenservice Inh. Markus Kohler (http://www.kohlers-reifenservice.de/). Anderslautende Bedingungen erkennt die Fa. Kohlers-Reifenservice nicht an, es sei denn, die Fa. Kohlers-Reifenservice hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen AGB
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu prüfen, dass die ausgewählten Reifen und Felgen für sein Fahrzeug zugelassen und mit diesem kompatibel sind. Reifenservice Bietigheim haftet nicht für die Inkompatibilität der Reifen oder Felgen mit dem Fahrzeug des Kunden.
Bei mitgebrachten Reifen schließe ich jegliche Gewährleistung aus.
Preise
Bei Geschäften mit Verbrauchern gelten die Preise des Tages des Vertragsschlusses. Liegt zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten, bin ich berechtigt, Preiserhöhungen weiterzugeben, vor allem solche, die sich aus der Erhöhung unserer Einkaufspreise ergeben. Übersteigt die Preiserhöhung 10% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist unser Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Geschäften mit Unternehmern sind wir bei wesentlichen Kostenänderungen bis zum Tag der Lieferung berechtigt, über eine Preiserhöhung zu verhandeln, insbesondere wenn es sich um Materialerhöhungen handelt.
Stornierung und Falschbestellung
Da es sich bei Reifen und Felgen um Bestellware handelt, die ich nach dem Kundenauftrag bei anderen Lieferanten bestelle, bin ich bei Stornierungen oder Falschbestellung die in der Verantwortung des Kunden liegen berechtigt die anfallenden Kosten für die Rücksendung und Wiedereinlagerung der Sache dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung vor
Abnahme
Unser Kunde ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald wir ihn über die Fertigstellung informieren. Die Abnahme soll erfolgen in unserem Betrieb, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Unser Kunde kommt mit der Annahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch uns unverzüglich abholt.
Im Fall des Verzuges des Kunden mit der Abnahme haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.